Die EU-Kommission will automatische Gesichtserkennung verbieten – ausser wo sie “nötig” ist
Gleichzeitig schränkt die Kommission das Verbot aber ein und nennt eine große Zahl an Ausnahmen. Hierzu gehören Fälle, in denen biometrische Anwendungen „unbedingt erforderlich sind“, um vermisste Kinder zu finden oder eine „terroristische Bedrohung abzuwenden“. Auch die Verfolgung schwerer Straftaten soll möglich sein, nachdem eine Justizbehörde einen hierfür nötigen Beschluss ausgestellt hat.
Den Bericht gibt's hier. Minority Report muss natürlich schon laufen!