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mRNA-“Impfstoffe”: Erste Hinweise auf LangzeitfolgenMitarbeiter des Biowaffenlabors in Wuhan argumentieren angeblich, es sei ja niemand im Labor selbst an COVID-19 erkrankt, folglich habe es keinen Laborunfall gegeben

§ 21 IfSG wurde nicht im Zuge der Gentechnik-“Impfungen” angepasst

Der Paragraph, der nach Wortlaut den Einsatz von Biowaffen gegen die eigene Bevölkerung erlaubt, seit Gentechnik-Medikamente als “Impfung” gelten, hat schon seit dem 20.07.2000 denselben Wortlaut. Was sich am 09.08.2019 geändert hat, ist nur der Verweis auf den geänderten Paragraphen des Soldatengesetzes.

In der Diskussion, ob man nun ähnliche Experimente wie den Moskito-Versuch in Florida auch an Menschen ausprobiert, ist § 21 IfSG jedenfalls kein Hinweis.