§ 21 IfSG wurde nicht im Zuge der Gentechnik-“Impfungen” angepasst
Der Paragraph, der nach Wortlaut den Einsatz von Biowaffen gegen die eigene Bevölkerung erlaubt, seit Gentechnik-Medikamente als “Impfung” gelten, hat schon seit dem 20.07.2000 denselben Wortlaut. Was sich am 09.08.2019 geändert hat, ist nur der Verweis auf den geänderten Paragraphen des Soldatengesetzes.
In der Diskussion, ob man nun ähnliche Experimente wie den Moskito-Versuch in Florida auch an Menschen ausprobiert, ist § 21 IfSG jedenfalls kein Hinweis.