Die Bundesrepublik Deutschland erlaubt den Einsatz von Biowaffen gegen die eigene Bevölkerung
Das ist kein Spass mehr, siehe die Änderung an §21 Infektionsschutzgesetz:
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.
Solche “Impfstoffe” gibt es; es handelt sich dabei um Gentechnik, die über selbst-replizierende Viren in Form einer Ansteckung verbreitet werden. “Impfstoffe” wie Pfizer/BioNTech oder Moderna sind dagegen nicht von der Art. Aber eine solche Zulassung wird ja nicht ohne Grund beschlossen. Offensichtlich will man in der deutschen Politik ermöglichen, dass Konzerne die Gene aller Menschen mittels einer künstlichen Infektion umschreiben können, egal ob diese Menschen das wollen oder nicht.
Hier sollten auch alle Nachbarstaaten Deutschlands aufmerksam werden. Denn wenn eine solche Biowaffe einmal die Menschen beginnt zu infizieren, dann macht sie wohl kaum an der Grenze halt.
(via RTV Regionalfernsehen)