Die EU führt dann mal Vorzensur per Uploadfilter ein
Nach Verabschiedung der Urheberrechtsreform durch den Bundestag hat die Europäische Kommission ihren Leitfaden zur Anwendung von Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (CDSMD) veröffentlicht [1]. Artikel 17 fordert den Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter. Entgegen ihrer Beteuerung vor dem Europäischen Gerichtshof im letzten Jahr versagt die Kommission beim effektiven Schutz der Nutzer:innenrechte.