Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, die man von jetzt an wohl eher Ministerium für Wahrheit Berlin-Brandenburg nennen sollte, will KenFM zensieren. Eine Zensur findet also statt.
Die MABB betone, dass „alle Maßnahmen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen“ müssen.
Den Bericht gibt's hier. Seit wann ist Zensur “verhältnismässig” in Deutschland? Ich darf an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erinnern:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dass es letztendlich nicht nur um das private Blog “Blauer Bote” gehen wird, war klar. KenFM ist eine recht reichweitenstarke Publikation. Der Versuch, dieses Medium über die Asozialen Medien und deren ausgefeilten Manipulationsplattformen zu zensieren, schlug fehl, weil KenFM auf eigene Plattformen ausgewichen ist. Also wird ein Ministerium für Wahrheit etabliert, das Rechtsstaatlichkeit heuchelt, um knallharte und direkte Zensur auszuüben: die Landesmedienanstalt wird umfunktioniert. Mit Pressefreiheit hat das rein gar nichts mehr zu tun. Und das donnernde Schweigen der Kollegen bei den Qualitätsmedien zu diesen skandalösen Vorfällen ist atemberaubend. Wenn sie weiter dazu schweigen, muss man von ihrem Bankrott in Form von völliger Gleichschaltung ausgehen.