Schnellere Sonderzahlungen an Contergangeschädigte – weil der Stiftung das Geld ausgeht
Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel der „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ für die jährlichen Sonderzahlungen an contergangeschädigte Menschen sollen vorzeitig bis zum 30. Juni 2023 ausgezahlt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (19/29285) vor. Ursprünglich sollten die zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro und die hieraus zu erwirtschaftenden Mittel in jährlichen Sonderzahlungen bis 2033 ausgezahlt werden. Als Grund dafür geben die Fraktionen an, dass das Stiftungsvermögen wegen der in Zukunft zu erwartenden geringeren Erträge oder etwaiger Negativzinsen nicht ausreichen wird, um die jährlichen Sonderzahlungen in bisheriger Höhe wie vorgesehen bis 2033 zu leisten.
(Quelle: Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag)