Die Schweizer Bundesversammlung beschliesst ein Rassengesetz
Es geht um die Erfassung der Rasse in DNA-Datenbanken über verdächtige Personen, also um das “Racial Profiling”, wie es auf Denglisch heisst:
Art. 2b Phänotypisierung
Die Phänotypisierung ist die Analyse spezieller DNA-Marker, mit der aus einer Spur Erkenntnisse über äusserlich sichtbare Merkmale der Spurenlegerin oder des Spurenlegers gewonnen werden.
Es dürfen ermittelt werden:
die Augen-, Haar- und Hautfarbe;
die biogeografische Herkunft;
Echt schön formuliert – gleich eine neue Pseudowissenschaft erfunden, die “Biogeografie” ;-) Das Gesetz findet Ihr hier (Sicherungskopie).