Anfrage an die Pressesprecherin der LFK Baden-Württemberg bezüglich des privaten Blogs “Blauer Bote”
From: Volker Birk <vb@dingens.org>
To: Eva-Maria Sommer <e.sommer@lfk.de>
Subject: Anfrage bezüglich des privaten Blogs “Blauer Bote”
Sehr geehrte Frau Sommer,
mir liegt ein Einschreiben vor, mit dem Ihr Haus Herrn Jens
Behnert aus Mannheim zur Einhaltung journalistischer
Standards nach §19 (1) MStV auffordert. Da ich über diesen
Fall berichte, bitte ich Sie um Stellungnahme zu folgenden
Fragen:
1. Beim “Blauen Boten” handelt es sich um ein Blog einer
Privatperson, nämlich eben jenes Herrn Jens Behnert. Ein
privat und nicht-geschäftsmässig geführtes Blog wie der
Blaue Bote dient bekanntlich der öffentlichen Darstellung
von Meinungsäusserungen des Blogautors als Privatperson.
Inwiefern ergibt sich hier eine Zuständigkeit ihrer
Behörde?
2. Inwiefern ist eine Privatperson wie Herr Behnert
verpflichtet, “ordnungsgemäss zu recherchieren und Quellen
sorgfältig auszuwählen”, bevor es ihm erlaubt ist, seine
Meinung “in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten”, wie es das Grundgesetz
festlegt? Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie sich
dabei?
3. Ich bitte um Offenlegung folgender Informationen nach LIFG:
a) Eine Liste der privaten Blogs, die sie gleichermassen
wie im Falle von Herrn Behnert angemahnt haben, sowie
eine Liste der privaten Blogs, gegen deren Betreiber Sie
ein förmliches Verwaltungsverfahren mit derselben oder
einer vergleichbaren Begründung eröffnet haben.
b) Zu jedem Eintrag aus der Liste a) bitte ich um die
Information, ob die jeweilige Blogautorin bzw. der
jeweilige Blogautor ihren Aufforderungen nachgekommen
ist, und ihre bzw. seine private Meinungsäusserung
dementsprechend abgeändert oder depubliziert hat.
Ich bedanke mich im Voraus für die Zusendung der gewünschen
Informationen. Ich beabsichtige, darüber in meinem privaten
Blog zu berichten.
Mit freundlichen Grüssen,
Volker Birk
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Volker Birk
Oberer Graben 4, 8400 Winterthur, Schweiz
mailto:vb@dingens.org http://blog.fdik.org
Diese E-Mail ging gerade raus. Ich beabsichtige, auch die Antwort hier zu veröffentlichen. Falls Ihr Euch wundert: ich frage nach der Zuständigkeit der Behörde, obwohl diese in ihrem Schreiben an Jens darstellt, dass sie von einer gewerbsmässigen Tätigkeit ausgeht, weil Jens regelmässig und bereits seit 2002 öffentlich seine Meinung äussert. Ich selbst gehe seit 2002 regelmässig spazieren. Mir ist jedoch nicht bewusst, dass ich damit das Gewerbe des Spaziergängers ausüben würde. Die Darstellung der LFK im Schreiben an Jens über deren angebliche Zuständigkeit ist also mit “unzureichend” freundlich umschrieben. Entsprechend fasse ich auch da nach.