Anfrage an die Pressesprecherin der LFK Baden-Württemberg bezüglich des privaten Blogs “Blauer Bote”
From: Volker Birk <vb@dingens.org> To: Eva-Maria Sommer <e.sommer@lfk.de> Subject: Anfrage bezüglich des privaten Blogs “Blauer Bote” Sehr geehrte Frau Sommer, mir liegt ein Einschreiben vor, mit dem Ihr Haus Herrn Jens Behnert aus Mannheim zur Einhaltung journalistischer Standards nach §19 (1) MStV auffordert. Da ich über diesen Fall berichte, bitte ich Sie um Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Beim “Blauen Boten” handelt es sich um ein Blog einer Privatperson, nämlich eben jenes Herrn Jens Behnert. Ein privat und nicht-geschäftsmässig geführtes Blog wie der Blaue Bote dient bekanntlich der öffentlichen Darstellung von Meinungsäusserungen des Blogautors als Privatperson. Inwiefern ergibt sich hier eine Zuständigkeit ihrer Behörde? 2. Inwiefern ist eine Privatperson wie Herr Behnert verpflichtet, “ordnungsgemäss zu recherchieren und Quellen sorgfältig auszuwählen”, bevor es ihm erlaubt ist, seine Meinung “in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”, wie es das Grundgesetz festlegt? Auf welche Rechtsgrundlage stützen Sie sich dabei? 3. Ich bitte um Offenlegung folgender Informationen nach LIFG: a) Eine Liste der privaten Blogs, die sie gleichermassen wie im Falle von Herrn Behnert angemahnt haben, sowie eine Liste der privaten Blogs, gegen deren Betreiber Sie ein förmliches Verwaltungsverfahren mit derselben oder einer vergleichbaren Begründung eröffnet haben. b) Zu jedem Eintrag aus der Liste a) bitte ich um die Information, ob die jeweilige Blogautorin bzw. der jeweilige Blogautor ihren Aufforderungen nachgekommen ist, und ihre bzw. seine private Meinungsäusserung dementsprechend abgeändert oder depubliziert hat. Ich bedanke mich im Voraus für die Zusendung der gewünschen Informationen. Ich beabsichtige, darüber in meinem privaten Blog zu berichten. Mit freundlichen Grüssen, Volker Birk -- Volker Birk Oberer Graben 4, 8400 Winterthur, Schweiz mailto:vb@dingens.org http://blog.fdik.org
Diese E-Mail ging gerade raus. Ich beabsichtige, auch die Antwort hier zu veröffentlichen. Falls Ihr Euch wundert: ich frage nach der Zuständigkeit der Behörde, obwohl diese in ihrem Schreiben an Jens darstellt, dass sie von einer gewerbsmässigen Tätigkeit ausgeht, weil Jens regelmässig und bereits seit 2002 öffentlich seine Meinung äussert. Ich selbst gehe seit 2002 regelmässig spazieren. Mir ist jedoch nicht bewusst, dass ich damit das Gewerbe des Spaziergängers ausüben würde. Die Darstellung der LFK im Schreiben an Jens über deren angebliche Zuständigkeit ist also mit “unzureichend” freundlich umschrieben. Entsprechend fasse ich auch da nach.