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.oO( Wie lange noch? )Einmal Terror und zurück

Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom Freitag, den 5. Februar 2021 dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen (Antragstellerin) gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) stattgegeben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelt (§ 1c Abs. 2 CoronaVO), ist mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt worden. Sie findet also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung.

Den Entscheid gibt's hier.