Gute Nachrichten: Ex-VW-Chef Winterkorn ist nur noch wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt
Der Vorwurf der Marktmanipulation gegen Winterkorn wurde fallen gelassen.
Hintergrund ist laut Landgericht, dass die zu erwartende Strafe, die Winterkorn bei einer Verurteilung wegen Marktmanipulation bekommen könnte, geringer ausfiele als die zu erwartende Strafe wegen Betrugs. Im Falle einer Verurteilung wegen beider Vergehen wäre eine Gesamtstrafe zu bilden, so das Gericht: “Dabei würde die Verurteilung wegen der Marktmanipulation nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen.”
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam nennt dieses Vorgehen “normales Justizgeschäft”. Na, dann!