Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes: Beschwerde gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gutgeheissen
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Vereins “Digitale Gesellschaft” und von mehreren Privatpersonen gut. Das Bundesverwaltungsgericht muss prüfen, ob die vermutete Bearbeitung ihrer Daten im aktuellen System der Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ihre Grundrechte verletzt.
(Quelle: Bundesgericht)
(Sicherungskopie)