Ende der Aufklärung: Die offene Wunde NSU
Der 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts hat sich genau 650 Tage Zeit gelassen, um seinen Richterspruch vom 11. Juli 2018 gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe und vier Helfershelfer der rechten Terrorgruppe “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) zu begründen. Doch liest man sich die mehr als 3000 Seiten umfassende Urteilsbegründung durch, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und seine Kollegen am 21. April dieses Jahres – einen Tag vor Ablauf der vorgeschriebenen Frist von 93 Wochen – vorgelegt haben, dann bleiben Zweifel, ob das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird.