Der NSU-Komplex und der Münchener Prozess: „Aufklären und Einmischen”
Als wir uns am 11. Juli 2018 frühmorgens, um nicht zu sagen: nachts, auf den Weg Richtung Strafjustizzentrum machten, haben wir nicht mit einem Urteil gerechnet, dass das staatliche Aufklärungsversprechen, geschweige denn unsere eigenen Ansprüche an Aufklärung des NSU-Komplexes erfüllt. Wir haben nicht damit gerechnet, dass ein Urteil fällt, in dem der Betroffenenperspektive und der Nebenklage angemessen Raum gegeben wird. Denn zum einen hatten wir uns von vornherein keine umfassende Aufklärung vom Münchener NSU-Prozess erhofft. Zum anderen hatte der 6. Strafsenat des OLG München über fünf Jahre und 437 Verhandlungstage und insbesondere in der zweiten Hälfte des Prozesses recht deutlich gezeigt, dass er der von der Anklage vorgegebenen Linie auch im Urteil folgen würde.