Gratulation an die Kollegen von Threema – hatte ich damals (Mai) gar nicht mitgekriegt
Die Überwachungsbehörde des Bundes wollte Zugriff auf die Metadaten der Messenger-App Threema erhalten und dafür einen Teil der Verschlüsselung aushebeln, obwohl dies gemäss Gesetz eigentlich nur bei grossen Telekomanbietern möglich ist. Laut dem Bundesverwaltungsgericht geschah dies zu Unrecht.
Den Bericht gibt's hier. Leider mit einem Wehrmutstropfen: als Plattformbetreiber wird Threema Überwachung möglich machen müssen, sobald sie gross genug sind. Deshalb betreiben wir bei p≡p keine Plattform. p≡p ist peer to peer. Uns können sie verdonnern, wir kommen an die Daten der p≡p-Nutzer gar nicht ran, weil es keine Serverplattform gibt.