Anwälte der Querdenker wollen ja nun auf Schadenersatz klagen. Dabei gäbe es verfassungsrechtlich Wichtigeres
Wenn nämlich das Infektionsschutzgesetz kommt, dann wird das nur noch weg zu kriegen sein, wenn man sofort vor's BVerfG zieht. Andernfalls tritt dieses verfassungswidrige Gesetz in Kraft.