Österreich: Ausgangsbeschränkungen bis 22. November verlängert
Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt.
Shutdown, Reduzierung der Sozialkontakte und Einhalten der sozialen Distanz – “Wenn wir an der Macht sind, stecken wir diese Hippies doch als erste ins Lager” – Nazis erstaunt, dass Corona-Leugner sie mitmarschieren lassen
Mit den Ausgangsbeschränkungen ist das Verlassen des „eigenen privaten Wohnbereiches“ grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr untersagt.