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NSU-Urteilsbegründung: Das öffentliche Interesse an der Aufklärung unterstützen

Vor zwei Jahren endete vor dem Oberlandesgericht München der erste NSU-Prozess mit Urteilen „im Namen des Volkes“ gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte im Umfeld der Neonazi-Terrorgruppe NSU. Kaum ein Prozess in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde aus der Zivilgesellschaft derart aufmerksam verfolgt - und kaum ein Urteil wurde derart stark kritisiert. Das liegt nicht nur an den als äußerst mild bemängelten Urteilen gegen manche Angeklagte, denen Verbindungen zum Mord an zehn Menschen und weiteren Attentaten nachgewiesen wurden. Auch die schriftliche Urteilsbegründung, die nach zwei Jahren Gerichtsarbeit im April 2020 an Prozessbeteiligte verschickt wurde, fand große Beachtung. Ende Juni 2020 veröffentlichten „FragDenStaat“ und NSU Watch gemein­sam erstmals das schriftliche Urteil des Münchner Oberlandesgerichts, um eine breite öffentliche Diskussion darüber zu ermöglichen. Damit stehen die 3 025 Seiten der Urteilsbegründung unter https://fragdenstaat.de/nsu-urteil Öffentlichkeit nunmehr durchsuch- und navigierbar zur Verfügung. Sie können zudem als PDF- und HTML-­Datei heruntergeladen werden.

Den Bericht gibt's hier.