Grüner Programmentwurf: Auf dem Kriegspfad
Wenig überraschend, aber in der Deutlichkeit wenigstens ehrlich, ist das im Programmentwurf enthaltene Bekenntnis zu militärischen Interventionen, auch wenn sie – selbstredend – „immer nur äußerstes Mittel“ sein sollen: „Die Anwendung militärischer Kriegsgewalt bringt immer massives Leid mit sich. Wir wissen aber auch, dass die Unterlassung in einzelnen Fällen zu größerem Leid führen kann. Handlungsleitend in der internationalen Sicherheitspolitik ist das erweiterte VN-Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Prevent, Protect, Rebuild), das uns als internationale Gemeinschaft verpflichtet, Menschen vor schwersten Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen.“ Seit vielen Jahren wird versucht, besagte Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) als neue völkerrechtliche Interventionsnorm zu etablieren, was aber am starken Widerstand Russlands und Chinas, aber auch zahlreicher Länder des globalen Südens scheitert. Wie schon beim Vorgänger – der „humanitären Intervention – eignet sich R2P „perfekt“, um das staatliche Interventionsverbot unter Verweis auf tatsächliche – oder in vielen Fällen vermeintliche – Menschenrechtsverletzungen auszuhebeln. Das Konstrukt entpuppt sich damit als ein Instrument, um ganz andere, nämlich ökonomische und strategische Interessen durchzusetzen. Aus diesem Grund wird R2P auch immer nur dann bemüht, wenn ein es gilt anti-westliche Staaten abzustrafen: Dem in Sachen Menschenrechtsverletzungen sicherlich ebenfalls alles andere als unbefleckten Saudi-Arabien, wird jedenfalls nicht mit der R2P-Keule gedroht, um nur ein Beispiel zu nennen.