Zu der Lügenkampagne des “Sturms auf den Reichstag” letztes Wochenende
Demonstrationen sind in Deutschland nicht genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung ist deshalb nicht zu beantragen. Und es kann auch keine erteilt werden.
Nach deutschem Recht sind Demos anmeldepflichtig. Das bedeutet, man teilt der Verwaltung mit, dass und wie man eine Demo durchzuführen gedenkt. Eine Genehmigung (schweizerisch: Bewilligung) braucht es dafür nicht.
Das Durchführen von Demos in der Bannmeile ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es kann jedoch eine Sondergenehmigung beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nur dann, wenn dadurch «eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der geschützten Verfassungsorgane und eine Behinderung des freien Zugangs zu ihren in dem befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu besorgen ist.» (Quelle)
Im vorliegenden Fall war das zu besorgen. Es ist ja auch passiert. Beantragt wurde von einem gerichtsnotorischen Rechtsextremen. Es war klar, wer diese Person ist. Eine Genehmigung konnte also nicht erteilt werden. Die “Reichsbürger” machen aus der Ablehnung der bundesdeutschen Demokratie keinen Hehl. Es ist ihre Kernaussage, dass sie die Demokratie in Deutschland ablehnen. Eine Sondergenehmigung für Reichsbürger ist nicht nachvollziehbar.
Man vergleiche das mit Querdenken: der Verein hat eine Demo im öffentlichen Raum angemeldet. Die Anmeldung führte zum Aussprechen eines Verbots, die Demonstration durch zu führen. Der Verein hat beim Verwaltungsgericht Eilentscheid beantragt. Das Verwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben. Der zuständige Innensenator von Berlin (die Demo von Querdenken fand nicht vor dem Reichstag innerhalb der Bannmeile, sondern auf öffentlich zugänglichem Gelände der Stadt Berlin statt) hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das OVG hat die Beschwerde abgewiesen. Das Urteil des VG wurde dadurch rechtskräftig, und die Demo von Querdenken konnte stattfinden – im öffentlichen Raum in Berlin.
Dass hier zweimal völlig unterschiedlich von den jeweiligen Behörden in jeweils einer völlig anderen Situation gehandelt wurde, ist evident. Die “Reichsbürger” brauchten eine Genehmigung. Sie haben sie erhalten. Querdenken brauchte keine. Man hat versucht, ihre Demo zu verbieten.
Was damit aber ebenso evident ist, ist folgendes:
Politik und Medien in Deutschland haben grösstenteils übereinstimmend Querdenken für die Taten der “Reichsbürger” in der Bannmeile vor dem Reichstag verantwortlich gemacht. Jedoch handelt es sich um zwei unterschiedliche Demos, von zwei unterschiedlichen Veranstaltern.
Politisch wird das genutzt, um Querdenken anzuschmieren. Die Schmierenkampagne ist ebenfalls evident: man kann es in fast jeder Zeitung auf fast jedem Fernsehkanal in Deutschland nachlesen bzw. anschauen: der Verein Querdenken sei verwerflich wegen des “Sturms auf den Reichstag”.
Ich selbst gehöre weder Querdenken an, und schon gar nicht den “Reichsbürgern”. Seit 30 Jahren bin ich nun schon Antifaschist. Man findet von mir seit 1996 Texte im Internet. Alle werden dasselbe aussagen in der Frage.
Aber ich stehe auch einer Menschenrechtsorganisation vor, die sich für die Menschenrechte Redefreiheit, Informationsfreiheit und Privatheit einsetzt.
Eine solche Kampagne ist nicht hinnehmbar. Der Diskurs, der mit dem Verein Querdenken zu führen ist, muss auf inhaltlicher Ebene stattfinden. So ist das in einer Demokratie, wenn man sich mit Menschen auseinandersetzen muss, die eine völlig andere Haltung zu einem Thema mitbringen als man selbst.
Dass man einer Nazigruppe eine Sondergenehmigung erteilt, um vor dem deutschen Parlament ihre widerwärtige Hetze zu verbreiten, ist ebenfalls nicht hinzunehmen. Als jemand, der Redefreiheit vertritt, reicht es, wenn ich Nazidemos ertragen muss. Dazu bin ich bereit – wenn auch alles andere als gerne. Aber man muss die Nazis nicht auch noch mit Sondergenehmigungen vor dem Parlament ermuntern. Wirklich nicht. Das ist abstossend.
Wenn ich mir den Fall anschaue, dann wurde das ganze inszeniert. Dass die Berichterstattung weitgehend unwahr ist, ist evident. Es steht also nur noch zur Debatte, ob das Absicht ist oder durch Unwissen oder Irrtum bedingt.
Alle Politiker in Berlin und alle Journalisten in Berlin kennen die Bedeutung der Bannmeile. Entschuldig sind also nur die, die das unreflektiert nachgeplappert haben.
Die, die das veranstaltet haben, den Nazis die Sondergenehmigung erteilt, und dann die ersten Artikel mit der Lüge und die ersten Fernsehbeiträge mit der Lüge gemacht haben, sagen absichtlich die Unwahrheit. Ich sehe keine Möglichkeit, für sie eine Entschuldigung zu finden.
Das ist eine offensichtliche Kampagne.