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Corona: Regelungen zur Kontaktnachverfolgung im Saarland verfassungswidrig – Und in Hessen?

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Beschluss vom 28.08.2020 auf eine Verfassungsbeschwerde eines im Saarland lebenden Bürgers entschieden, dass

  • die Vorschrift zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Art. 2 §2 der Corona-Verordnung des Saarlands) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei,

  • die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung (Art. 2 §3 der Corona-Verordnung des Saarlands) aber für verfassungswidrig erklärt.

Den Bericht gibt's hier.