Corona: Regelungen zur Kontaktnachverfolgung im Saarland verfassungswidrig – Und in Hessen?
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Beschluss vom 28.08.2020 auf eine Verfassungsbeschwerde eines im Saarland lebenden Bürgers entschieden, dass
die Vorschrift zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Art. 2 §2 der Corona-Verordnung des Saarlands) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei,
die Vorschrift zur Kontaktnachverfolgung (Art. 2 §3 der Corona-Verordnung des Saarlands) aber für verfassungswidrig erklärt.