Klage gewonnen: Behörden müssen auch Infos von privaten Plattformen offenlegen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute nach unserer Klage entschieden, dass das Innenministerium auf Anfrage auch Twitter-Direktnachrichten herausgeben muss. Damit gibt es Klarheit für eine Grundsatzfrage: Wenn Beamte private Kommunikationskanäle wie Twitter und Facebook nutzen, können sie sich damit nicht der Transparenzpflicht entziehen.