Angriff in Erfurt: Staatsanwaltschaft verteidigt Freilassung
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Freilassung mehrerer Verdächtiger nach dem Angriff auf drei Afrikaner am Erfurter Herrenberg am vergangenen Wochenende verteidigt. Sprecher Hannes Grünseisen sagte MDR THÜRINGEN, die Vorgaben der Strafprozessordnung seien hier klar. Die Voraussetzungen, um einen Haftbefehl beantragen zu können, seien insbesondere ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund. Laut Grünseisen liegt ein Haftgrund bei Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr vor. Dafür gebe es aber bei keinem der Beschuldigten einen Hinweis.
Wo gibt es schliesslich bei Neonazis schon die Befürchtung, dass diese erneut gewaltätig werden? Die Staatsanwaltschaft Erfurt jedenfalls kann sich das nicht vorstellen.