Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
(Quelle: Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 26. Februar 2020 )
Smithsonian: Fast 3 Millionen Bilder online und frei verfügbar – Terrorabwehrzentrum im Einsatz gegen satirisch verfremdete Plakate
(Quelle: Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 26. Februar 2020 )