Wenn Nazis Todeslisten erstellen, dann ist das laut Staatsanwaltschaft Cottbus “von der Meinungsfreiheit gedeckt”
Schliesslich kann man ja als Nazi mal der Meinung sein, andere Leute ermorden zu wollen, nicht wahr?
Nach Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwalts genügt die Drohung «Wir kriegen euch alle» nicht für eine Anklage. Denn der Formulierung sei nicht «mit hinreichender Wahrscheinlichkeit» zu entnehmen, dass «Straftaten gegen das Leben» der aufgelisteten Personen beabsichtigt seien. «Die bloße Möglichkeit einer derartigen Deutung» reiche nicht aus, erläuterte der Oberstaatsanwalt unter Hinweis auch auf die Meinungsfreiheit.