Das BKA gerüchtet rum, Gesichtserkennung funktioniere für “bessere Fahndungserfolge” – Zustände wie in China werden gefordert
Das BKA behauptet, “Polizei findet Hunderte Täter per Algorithmus”. Beweise bleiben die Polizisten genauso schuldig wie beim Feldtest am Berliner Südkreuz. Dass sogar der Richterbund vor dem Projekt warnt, weil es klar verfassungsswidrig ist, stört zumindest die Presseabteilung des BKAs auch nicht, dass dem bundesdeutschen Innenministerium unterstellt ist.
Grundgesetz wie auch Seriösität in den Testergebnissen spielen wohl keine Rolle mehr, wenn es um den Honigtopf “Gesichtserkennung” geht. Was in China richtig ist, kann ja in Deutschland nicht falsch sein?