Volkssouveränität auf dem Abstellgleis
Demokratie als Regierungsform bedarf weit mehr als Wahlen und Parlamentarismus. Sie erfordert als verwirklichte Herrschaft des Volkes die Umsetzung des Prinzips der Volkssouveränität: Das Volk lenkt und kontrolliert durch sein demokratisches Gesetzgebungsverfahren die von ihm eingesetzten Funktionärsapparate der Regierung, Verwaltung und Justiz. Das Volk als Träger und der Nationalstaat als administrativer Rahmen von Volkssouveränität werden jedoch seit einigen Jahren grundsätzlich infrage gestellt.