Drohnenmorde vor Gericht
Die Bundesregierung muss US-Drohnenangriffe im Jemen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht überprüfen und Washington gegebenenfalls zur Ordnung rufen. Das schreibt ein gestern verkündetes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vor, das einer Klage dreier Angehöriger jemenitischer Drohnenopfer teilweise stattgegeben hat. Demnach hat die Bundesregierung womöglich ihre “Schutzpflicht” gegenüber den zivilen Opfern - drei Al Qaida-Gegnern - verletzt, weil die US-Drohnenangriffe über die US-Luftwaffenbasis Ramstein abgewickelt wurden. Ramstein, Hauptquartier der United States Air Force in Europe, ist nicht nur Hauptumschlagplatz für US-Militärtransporte nach Mittelost, sondern auch Standort einer Relaisstation, über die Signale zur Steuerung der Drohnen aus den USA in die Operationsgebiete weitergeleitet werden. Zu den Mordoperationen, die US-Drohnenkrieger via Ramstein durchführten - auf der Basis gilt deutsches Recht -, gehörten auch tödliche Angriffe auf deutsche Staatsbürger, die ohne die Zuarbeit deutscher Behörden nicht durchführbar gewesen wären.