Hartz4-Opfer kommt in den Knast, weil sie umgezogen ist
Am 21. März wird Yvonne, von Zwangsvollstreckung betroffen, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Nürnberg antreten. Das Jobcenter wirft der Frau vor, ihre Mitwirkungspflicht nicht eingehalten zu haben. Konkret geht es in dem Fall darum, dass sich die Betroffene nach einem Umzug und der darauf folgenden Aufnahme einer Arbeit nicht korrekt beim Jobcenter ihres alten Wohnorts umgemeldet habe. Gegenüber der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Aktion GG/BO erklärte Yvonne: „Der Fallmanager war von meinem gesamten Vorhaben informiert und hat mich nicht über mögliche formelle Fehler meinerseits aufgeklärt.“