Ungarn erklärt Obdachlose zu Kriminellen
Die Orbán-Regierung knüpft mit dem neuen Gesetz an nationalsozialistische Traditionen in Ungarn und in Deutschland an. Die deutschen Nazis hatten 1933 mit dem „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ die Unterbringung von verurteilten Landstreichern und Bettlern in einem sogenannten Arbeitshaus angeordnet. Zudem sah ein „Grunderlass vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ 1937 die Verhängung von „Vorbeugungshaft gegen Asoziale“ vor, zu denen auch Obdachlose zählten. In Ungarn war das faschistische Horthy-Regime in ähnlicher Weise gegen die Ärmsten der Gesellschaft vorgegangen.