Karlsruhe prüft Hungerstrafen
Verletzen Hartz-IV-Sanktionen Grundrechte? Im Januar will sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen
Kein Geld für Essen und Strom, der Vermieter droht mit Kündigung, Rechnungen bleiben liegen, Schulden häufen sich an – amtliche Hilfe ausgeschlossen: Dieses Szenario bedroht Hartz-IV-Bezieher permanent, Millionen mussten es seit 2005 erleiden. Ihr «Vergehen»: Sie haben eine Maßnahme abgebrochen, ein Arbeitsangebot abgelehnt, nicht genug Bewerbungen nachgewiesen oder schlicht den wohnortnahen Bereich ohne Erlaubnis des Jobcenters verlassen. Jedes Jahr verhängen Jobcenter deshalb fast eine Million Sanktionen gegen rund 420.000 Bedürftige. Je nach Art der «Pflichtverletzung» kürzen sie den zum Existenzminimum erklärten Hartz-IV-Satz um zehn, 30, 60 oder 100 Prozent. Dies verstoße gegen die Grundrechte auf Menschenwürde, freie Berufswahl und körperliche Unversehrtheit, findet das Sozialgericht Gotha. Es rief 2015 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. Lange haben Betroffene darauf gewartet, nun gibt Karlsruhe grünes Licht: Eventuell am 15. und 16. Januar 2019 werde es verhandeln, teilte es dem Erwerbslosenverein Tacheles mit, der das Schreiben am Dienstag veröffentlichte.