Treuhand: Der große Diebstahl
Eine Entschädigung der bisherigen Eigentümer – der Bürgerinnen und Bürger der DDR – erfolgte nicht. Ihre entschädigungslose Enteignung war nichts anderes als ein millionenfacher Diebstahl, einmalig in der deutschen Geschichte. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Artikel 125, Abs. 6 des Einigungsvertrages bestimmt: «Nach Maßgabe des Artikels 10, Abs. 6 des Vertrages vom 18. Mai 1990 [über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion; R. H.] sind Möglichkeiten vorzusehen, dass den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt für den bei der Umstellung 2 : 1 reduzierten Betrag ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden kann.»
Dieser Artikel wurde von den Regierenden der größer gewordenen Bundesrepublik alsbald der Vergessenheit anheimgestellt, es war schließlich nur eine Kann-Bestimmung. Die entschädigungslose Enteignung erfolgte in einem Raubzug ohnegleichen, sie war, und das sei wiederholt, nichts anderes als ein gigantischer Diebstahl, begangen an jeder Bürgerin, an jedem Bürger des untergegangen ostdeutschen Staates. Bereits vor der Währungsunion hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung berechnet, dass der Pro-Kopfanteil am volkseigenen Vermögen bei etwa 40.000 Mark lag.
Die Analyse gibt's hier. Man kann auch Diebstahl sagen. Ich nenne es schweren Betrug an der gesamten Bevölkerung der damaligen DDR.