Chemnitz: Neonazi-Terrorgruppe stützte sich auf rechtsextremes Netzwerk
Ein wichtiges Detail lässt der Spiegel-Bericht allerdings unerwähnt. Bei der Gründung von „Sturm 34“ war auch der Verfassungsschutz beteiligt.
Der Südwest Rundfunk (SWR) deckte 2009 auf, dass einer der Mitbegründer von „Sturm 34“ der frühere Polizist Matthias Rott war, der für den Verfassungsschutz arbeitete. In Medienberichten heißt es, dass daraufhin das Landgericht Dresden bei der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge, Einblick in die so genannte „VP-Akte“ des Matthias Rott beantragte. Die Akte soll unter anderem Berichte über konspirative Treffen von Rott mit Staatsschutz-Beamten enthalten. Doch das Sächsische Staatsministerium des Inneren habe die Herausgabe der Akte mit dem Hinweis verweigert, es könnten anderenfalls Nachteile für das Wohl des Freistaates Sachsen entstehen.
Obwohl „Sturm 34“ alle Kriterien des Straftatbestandes der Gründung einer kriminellen Vereinigung erfüllte, verurteilte das Landgericht Dresden die Angeklagten nur zu einer Jugendhaftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren. Der Richter begründete das fadenscheinige Urteil damit, dass es ihnen „überwiegend am intellektuellen Inventar“ fehlte. Der Bundesgerichtshof jedoch gab in den darauf folgenden Jahren einer Revision statt und das Landgericht Dresden musste nach langjähriger Verschleppung des Prozesses fünf Rädelsführer, darunter Tom W., nun doch zu – wenn auch sehr milden – Bewährungs- und Geldstrafen verurteilen.
Die ARD-Sendung MONITOR machte auf die enge Verbindung der Rechtsterroristen mit der AfD aufmerksam.