Feindliche Übernahme
Mit der „Schuldenbremse“ erhalten Sozialabbau und Privatisierung Verfassungsrang.
Die Schuldenbremse in der Verfassung hätte nur dann eine moralische Legitimation, wenn zugleich auch eine angemessene Besteuerung aller Einkommensbezieher zum verfassungsmäßigen Auftrag erhoben worden wäre