Gerechtigkeit – Herz statt Hartz
Liane ist verheiratet und hat drei Kinder zwischen acht und 17 Jahren. Ihr Mann verlor seinen Job, weil er krank wurde. Sie arbeitet meist in Minijobs, 150 Euro darf sie davon behalten, der Rest wird auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet. Ihr Großer hat nun einen Ausbildungsplatz bekommen. Von seiner Vergütung darf er 100 Euro behalten, der Rest wird auf ebenfalls auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet, denn sie bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft.