BND muss Geheimnisverrat öffentlich machen
Der Bundesnachrichtendienst muss künftig offenlegen, wenn seine Mitarbeiter wegen Geheimnisverrats vor Gericht stehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
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Der Bundesnachrichtendienst muss künftig offenlegen, wenn seine Mitarbeiter wegen Geheimnisverrats vor Gericht stehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.