Aus aktuellem Anlass: Kruzifix-Beschluss
Beschluss (umgangssprachlich auch Kruzifix-Urteil) wird der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 genannt, mit dem Teile der Bayerischen Volksschulordnung von 1983 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden, nach denen in jedem Klassenzimmer der Volksschulen in Bayern ein Kruzifix oder zumindest ein Lateinisches Kreuz anzubringen war.
(Quelle: Lexikon)
Detailaussagen
Das christliche Kreuz ist kein lediglich kulturelles Symbol und kein überreligiöses Symbol für Humanität oder Barmherzigkeit. Es ist das Symbol einer bestimmten Religion.
Art. 4 GG schützt davor, dass der Bürger in einem staatlich geschaffenen Pflichtraum (Schulpflicht) dem Einfluss eines bestimmten Glaubens ausgesetzt wird, ohne sich diesem entziehen zu können.