Deutsche Medien im Kriegstaumel
„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zum Verbrechen der Aggression aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“, heißt es in §80a des deutschen Strafgesetzbuches. Auf das „Verbrechen der Aggression“ selbst – d.h. auf das Führen eines Angriffskriegs oder das Begehen einer sonstigen Angriffshandlung – steht nach §13 des Völkerstrafgesetzbuches eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Diese Paragrafen gehen direkt auf die Nürnberger Prozesse gegen die Nazi-Verbrecher zurück. Würden sie ernstgenommen, säßen heute etliche deutsche Politiker und Zeitungsredakteure hinter Gittern. Die Vorbereitung eines Militärschlags gegen Syrien hat in den deutschen Parteien und Medien einen wahren Kriegstaumel ausgelöst.
Den Artikel gibt's hier. Siehe dazu auch: Krieg, Lügen und Zensur.