Interpellation – Zerstörung der direkten Demokratie durch E-Voting
Im Zusammenhang mit dem von der Verwaltung angestrebten und mit grossem Eifer vorangetriebenen E-Voting ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Mit Urteil des Zweiten Senats vom 3. März 2009 stellte das deutsche Bundesverfassungsgericht fest, dass alle wesentlichen Schritte von Wahlen (und Abstimmungen) öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Die wesentlichen Schritte der Wahl-(und Abstimmungs-)handlung und der Ergebnisermittlung müssten darum vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
Warum lehnt der Bundesrat diese zentrale Forderung nach demokratiepolitisch gebotener Transparenz ab?
Neben Deutschland (2009) sprachen sich unter anderem auch Norwegen (2014) Frankreich (2017) und Finnland (2017) gegen die Einführung von E-Voting aus.
Was beurteilen diese Staaten aus Sicht des Bundesrats falsch?
Bereits in einem Fünfjahresplan der NSA (SIGINT Mission Strategic Plan FY 2008-2013), die bekanntlich auch “Freunde” ausspioniert, ist nachzulesen, dass E-Voting und Anlagen zur Industrie- und Vorsorgesteuerung darum bettelten, ausgenutzt zu werden.
Warum kümmern solche Aussagen und tatsächlich erfolgte Angriffe den Bundesrat kaum?
Was für ein Szenario wäre nötig und geeignet, um den Bundesrat von seinen E-Voting-Plänen abzubringen?
Wie viel Geld wurde seitens der Öffentlichen Hand (Bund und Kantone) insgesamt bereits für die Entwicklung und Erprobung von E-Voting aufgewendet?
(Quelle: Claudio Zanetti (SVP) bei Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament )