Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg: Militarisierung der Polizei und schwere Eingriffe in Grundrechte
Ein weiterer Schritt hin zu einer militarisierten Polizei und Innenpolitik wurde am 15. November 2017 vom baden-württembergischen Landtag vollzogen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte bereits im Januar 2017 verkündet, mit dem nun verabschiedeten neuen Polizeigesetz „an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen zu gehen“.1 Die Grenzen des Grundgesetzes werden durch das neue Gesetzespaket2 tatsächlich ausgereizt, wenn nicht gar überschritten. Das in den Medien immer wieder fälschlicherweise als „Anti-Terror-Gesetz“ bezeichnete Gesetzespaket enthält zahlreiche kritische Änderungen, bei denen zum Teil keinerlei Zusammenhang mit Terrorismus besteht. Die Bezeichnung „Überwachungs- und Polizeistaatsgesetz“ wäre zutreffender. So sind zahlreiche datenschutzrechtlich bedenkliche Neuerungen und eine weitere militärische Aufrüstung der Polizei vorgesehen: