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Die grün-schwarze Regierung Hessens will dem immer noch sogenannten “Verfassungsschutz” noch mehr Macht geben – statt ihn endlich abzuschaffen

Dr. Rolf Gössner, vormaliger Verfassungsrichter und selbst Opfer von Umtrieben des sogenannten “Verfassungsschutzes”, nimmt in einem Rechtsgutachten der Internationalen Liga für Menschenrechte Stellung:

Der vorliegende Gesetzentwurf (GE) der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist auf folgendem rechtspolitischen Hintergrund zu bewerten:

  • Auf dem Hintergrund der NSU-Mordserie, ihrer Nichtaufklärung und der Ausblendung ihres rassistischen Hintergrunds durch die Behörden des geheimdienstlichen Verfassungs- und des polizeilichen Staatschutzes,

  • auf dem Hintergrund eines in der Praxis unkontrollierbaren und teilweise kriminellen V-Leute-Systems, über das der „Verfassungsschutz“ (VS) in gewaltbereit-kriminelle Neonaziszenen, -Organisationen und -Parteien verstrickt ist, die er über seine V-Leute-Honorierung teils mitfinanziert und damit indirekt stabilisiert und mitprägt,

  • auf dem Hintergrund des Einsatzes krimineller oder kriminell werdender V-Leute sowie einer nicht selten systematischen, ihrerseits kriminellen VS-Abschirmung solcher V-Personen gegen polizeiliche Ermittlungen, um sie weiter abschöpfen zu können – anstatt sie unverzüglich abzuschalten und gegen sie ermitteln zu lassen,

  • auf dem Hintergrund der Vertuschungen, Manipulationen und Aktenvernichtung durch VS-Behörden, mit denen die parlamentarischen Aufarbeitungsversuche seit Aufdeckung der NSU-Mordserie (durch die mutmaßlichen Mörder selbst) massiv behindert und torpediert wurden,

  • sowie auf dem Hintergrund einer geheim durchzuführenden und stark beschränkten parlamentarischen Kontrolle des VS, die schon aus systemischen Gründen nicht in der Lage und nicht geeignet ist, dem demokratischen Anspruch an eine vollwertige Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes gerecht zu werden.

  • Auch der Fall des V-Mannführers des hessischen VS, Andreas Temme, der sich am Tatort einer der NSU-Morde in Kassel aufgehalten hatte, spielt eine problematische und bis heute nicht aufgearbeitete Rolle. Die späteren staatlichen Behinderungen der Polizeiermittlungen sind symptomatisch für die Abschottungssucht des VS und harren noch der Aufklärung.

Die Stellungnahme gibt's hier (Sicherungskopie), einschliesslich konkreter Verbesserungsvorschläge für Gesetz und Massnahmen. Den kritisierten Gesetzesentwurf gibt's hier (Sicherungskopie).

Aktive Kontrollrechte und sonstige Kontrollverbesserungen sind zwar als Schritte in die richtige Richtung zu begrüßen – aber: Letzten Endes wird auch mit erweiterten und vereinzelt verbesserten Kontrollkompetenzen keine demokratische Vollkontrolle des VS erreichbar sein – zumindest nicht, solange eine „Entgeheimdienstlichung“ des VS nicht stattfindet. Alle bisherigen Versuche einer verbesserten parlamentarisch-demokratischen Kontrolle haben sich – mehr oder weniger – als ungenügend erwiesen. Ein transparenter, voll kontrollierbarer Geheimdienst ist und bleibt ein Widerspruch in sich – trotz aller erklärten Versuche, den VS zu öffnen und zum „Dienstleister für Demokratie“ zu deklarieren.