G20: Attac-Aktive reichen Klage gegen gewaltsamen Polizeieinsatz ein – Gericht soll Rechtswidrigkeit feststellen
Drei Attac-Aktive klagen gegen einen gewaltsamen Polizeieinsatz während der G20-Proteste in Hamburg, bei dem sie so verletzt wurden, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die drei Globalisierungskritiker_innen sehen sich in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Versammlungsfreiheit missachtet. Die Feststellungsklage vor dem Hamburger Verwaltungsgericht ist am heutigen Mittwoch eingereicht worden. Das Gericht muss nun die Rechtswidrigkeit des Einsatzes überprüfen.