Annahme verweigert
Ein für kommende Woche (25. Januar) angesetzter New Yorker Gerichtstermin in einem Entschädigungsprozess wegen des deutschen Genozids an den Herero und den Nama droht erneut zu scheitern. Ursache ist, dass die Berliner Senatsverwaltung für Justiz die Entgegennahme der Prozessunterlagen zum wiederholten Male verweigert, die sie laut internationalen Abkommen an die Bundesregierung weiterleiten muss. Wie ein interner Vermerk aus der Behörde belegt, beruft sie sich dabei einerseits darauf, dass sie lediglich für die Weiterleitung von Dokumenten in Zivil- und Handelsstreitigkeiten zuständig sei, nicht aber bei Klagen wegen eines Genozids. Zum anderen sehe die Bundesregierung ihre “Staatenimmunität” durch die Herero-Nama-Klage verletzt. Die “Staatenimmunität”, auf die sich Berlin auch im Falle von Klagen der Nachkommen griechischer und italienischer SS- und Wehrmachtsmassaker beruft, wird damit zum Universalinstrument gegen die Strafverfolgung schwerster Kriegsverbrechen. Längst sind Beispiele auch aus der Gegenwart bekannt.