Deutsche Ämter arbeiten bei Sozialfällen genau: “Wo und wann fand der Geschlechtsverkehr statt (Empfängniszeit, Angabe Hotel, Pension, Zimmernummer)”
München – Einen Unterhaltsvorschuss bekommen erziehende Elternteile, meist Mütter, vom Staat, wenn der andere für sein Kind nicht zahlt. Früher galt dies für Kinder bis zwölf Jahre, seit einer Gesetzesnovellierung wird dieses Geld auch bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Ulrike H. hatte den Vorschuss deshalb gleich Mitte vergangenen Jahres beantragt – der Vater ihrer Tochter ist unbekannt verzogen. Ende 2017 bekam Ulrike H. eine Einladung zum persönlichen Gespräch.
Im Jugendamt legt ihr eine Mitarbeiterin die Fragen vor. Zuerst klingt alles einigermaßen harmlos: Es geht um die Identität eines „vermeintlichen Vaters“: Wie er aussah, wie alt er sei. Dann liest Ulrike H. (Name geändert) wortwörtlich: „Wo und wann fand der Geschlechtsverkehr statt (Empfängniszeit, Angabe Hotel, Pension, Zimmernummer)?“, „Wie oft fand der Geschlechtsverkehr statt?“, oder „Kommen in der gesetzlichen Empfängniszeit vom… bis… weitere Männer als Vater in Frage? Wenn ja wer?“