Es finden – bis auf zwei Ausnahmen – keinerlei Überprüfungen statt, ob “Endverbleibserklärungen” für deutsche Rüstungsexporte auch eingehalten werden
Seit dem Regierungsbeschluss zu Endverbleibs-Kontrollen von Waffenexporten vor zweieinhalb Jahren ist erst zweimal tatsächlich überprüft worden, ob die Rüstungsgüter wirklich in die richtigen Hände gelangt und dort geblieben sind. “Seit Verabschiedung der Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsgütern wurden bislang zwei Vor-Ort-Kontrollen von Kleinwaffen durchgeführt”, heißt es in einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion, die der PNP vorliegt.