Fatale Altlast
Strippenzieher, Laienschauspieler, Erbhofpächter und keine demokratische Kontrolle im Rundfunkrat.
Wer es genau wissen will, kann es im Internet nachlesen: Der Staatsvertrag fordert vom NDR, die “Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vertreten” und die “Vielfalt der Meinungen zu sichern”. Zudem sind laut Staatsvertrag (§ 18) die Aufgaben des Rundfunkrates bezüglich des Interesses der Nutzer und Gebührenzahler beschrieben, allerdings nur vage: “Der Rundfunkrat soll die Interessen der Allgemeinheit [...] vertreten. Dabei berücksichtigt er die Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen.” Tatsächlich wird nur krampfhaft der schöne Schein vom “unabhängigen demokratischen Rundfunk” gewahrt. Überhaupt: Wer definiert, was die Interessen der “Allgemeinheit” sind? Wer könnte die “Vielfalt der Meinungen der Bürger und Bürgerinnen” unter einen Hut bringen? Vertreten diese Rundfunkräte wenigstens das Interesse der Mehrheit der Mitglieder ihrer eigenen Partei, ihres Verbandes, ihrer Konfessionsgemeinschaft? Ein imperatives Mandat haben sie ja nicht, rechtfertigen müssen sie sich vor niemandem. Der folgende Text gibt einen kurzen Einblick in die Zusammenhänge.