Die Verhinderung von Aufklärung im NSU-Prozess durch die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hält stoisch an ihrer Anklageschrift fest, der NSU sei ein isoliertes Trio. Dabei wurde sie vielfach widerlegt. Die Beschlüsse der Bundesanwaltschaft sind politische Entscheidungen und der staatliche Selbstschutz hat Vorrang.
Als politisch agierende Behörde verhindert die BAW eine strafrechtliche Aufarbeitung im Sinne der Betroffenen und gibt dem staatlichen Selbstschutz Vorrang. Dafür ist die Behörde – wie im Falle Lingens – auch bereit zu lügen.