NSU-Opferanwälte werfen Generalbundesanwalt Irreführung vor
In einem Brief an die Öffentlichkeit melden sich die Anwälte der NSU-Opfer zu Wort. Darin kritisieren sie das Plädoyer der Bundesanwaltschaft scharf. Sie werfen ihm Irreführung durch verzweifeltes Festhalten an der „Drei“-Täter-These vor.
Den offenen Brief der Opferanwälte gibt's hier. Generalbundes-Frosch Peter Frank äusserte sich derweil zum Thema Trockenlegung der Neonazi-Verfassungsschmutz-Sümpfe wie folgt:
Quack!