Einstieg NSU
Das Papier gibt's hier (Sicherungskopie).
25.1 Zusammenfassung
Es bleibt jedem selbst überlassen, sich aufgrund der Fakten zwischen zwei Thesen zu entscheiden.
Die Verbrechen wurden tatsächlich von Böhnhardt und Mundlos verübt. Weil rechtsradikale Dumpfbacken bekanntermaßen „Übermenschen“ sind, hinterließen sie niemals Spuren und konnten sogar ihre Fingerabdrücke und ihre DNA bei Bedarf verändern (das kriegen nicht mal Nobelpreisträger hin).
Ob sie im klitzekleinen Internet-Café mordeten oder wie auf dem Präsentierteller in Heilbronn auf der Theresienwiese – sie haben es immer geschafft, dass sie kein einziger Zeuge gesehen hat.
Die Verbrechen wurden von ganz anderen Leuten verübt und man hat Böhnhardt und Mundlos die Täterschaft aus politischen Gründen in die Schuhe geschoben.
Letztlich egal, der Bundestag hat am 24.01.2012 (Drucksache 17/8453) mit volkskammerhafter Einmütigkeit entschieden, dass Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe Mörder sind.
Als aufrechte Demokraten akzeptieren wir das natürlich. Zur Zeit der Inquisition war diese Art Entscheidungsfindung en vogue.
Allerdings ist das wohl ein Unikat der jüngeren Rechtsgeschichte, dass Beschuldigte nicht vom Gericht, oder meinetwegen als Ergebnis einer parlamentarischen Untersuchung – sondern ohne Beweiserhebung, rechtliches Gehör oder Beweiswürdigung, nur per parlamentarischen Beschluss zu Mördern erklärt werden. Noch dazu, wenn es nicht einen einzigen Beweis für die Täterschaft der zu Mörder erklärten Personen gibt.
Mit vollen Segeln fahren wir in eine neue Epoche. Die Historiker werden sie später das „Mittelalter“ nennen.
Man sollte auch an folgendes denken:
Wenn die Morde welchen untergeschoben werden, die definitiv nicht die Täter sind – dann laufen die Mörder frei herum. Und werden für ihre Verbrechen niemals bestraft.
Macht einem irgendwie Angst.